Friedrich Hoberg Rechtsanwalt und Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht
Friedrich HobergRechtsanwalt und Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht 

Rechtsanwalt und Steuerberater Friedrich Hoberg -

Hamburg an Alster und Elbe

Erbrecht Pflichtteil Testamentsgestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                      Erbrecht, Erbschaft(s)steuerrecht in der anwaltlichen Beratung

Testamentsvollstreckungen

Nachlassabwicklungen

Materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht / Internationales Privatrecht im Erbrecht / vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung / Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft / steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht /  Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung / Anfechtung /Anrechnung / Aufgebotsverfahren / Auflage / Auslegung / Ausschlagung / Berliner Testament / Erbengemeinschaft / Erbschein / Erbvertrag / Erbverzicht / Ersatzerbe / Ersatznacherbe / Ersatzvermächtnisnehmer / Gesetzliche Erbfolge / Hinterlegung / Nacherbe / Nacherbfall / Nachlass / Nachlassspaltung / Nachlassverzeichnis / Nichteheliche Lebensgemeinschaft / Nichteheliches Kind / Pflichtteil / Pflichtteilsergänzungsanspruch / Pflichtteilsstrafklausel / Pflichtteilsverzicht / Teilungsanordnung / Testament / Testamentsvollstrecker / Vermächtnis / Vorerbe / Wiederverheiratungsklausel /

 

Erbschaftssteuer Erbschaftsteuer

 

Schenkungsteuer / Steuerpflicht / steuerpflichtige Vorgänge / persönliche Steuerpflicht / Erwerb von Todes wegen / fortgesetzte Gütergemeinschaft / Zugewinngemeinschaft / Vor- und Nacherbschaft / Schenkungen unter Lebenden / Zweckzuwendungen / Entstehung der Steuer / Wertermittlung / steuerpflichtiger Erwerb / Bewertungsstichtag / Bewertung / Steuerbefreiungen / Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften / begünstigtes Vermögen / Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen / Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke / Berücksichtigung früherer Erwerbe / Steuerklassen / Freibeträge / besonderer Versorgungsfreibetrag / Mitgliederbeiträge / Steuersätze / Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften /Steuerfestsetzung und Erhebung / Steuerschuldner / Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer / Kleinbetragsgrenze / Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen/ Verrentung der Steuerschuld / Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins / mehrfacher Erwerb desselben Vermögens / Stundung / Verschonungsbedarfsprüfung / Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen / Anzeige des Erwerbs / Steuererklärung / Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter / Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen / Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare / örtliche Zuständigkeit

Steuerberatungskosten im Erbfall

 

Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen IIR 30/19) entschied, dass Steuerberatungskosten im Erbfall sowie Aufwendungen für eine Haushaltsauflösung absetzbar sind.

 

Hier sehen sich die Erben oftmals ungeklärter Rechtsverhältnisse des Erblassers ausgesetzt, die insbesondere die Hinzuziehung eines Steueranwaltes im Bereich der Steuerhinterziehung (Selbstanzeige) sowie der allgemeinen Abwicklung des Nachlasses und der rechtlichen Begleitung unabdingbar macht. So gehören auch alle Aufwendungen bei der tatsächlichen und rechtlichen Festlegung des Nachlasses zu den abziehbaren Aufwendungen.

 

Die Erben müssen beachten, dass bei nicht deklarierten steuererheblichen Lebenssachverhalten des Erblassers, diese bei Erkenntnis originär verpflichtet sind, das Finanzamt über diese Sachverhalte aufzuklären, um sich nicht selbst dem Vorhalt einer Steuerhinterziehung ausgesetzt zu sehen. 

Rechtsanwalt und Steuerberater Friedrich Hoberg -

Hamburg an Alster und Elbe

Friedrich Hoberg

Rechtsanwalt und Steuerberater und

Fachanwalt für Steuerrecht 

 

Hamburg an Alster und Elbe

 

Telefon:       

040 - 822 15 3325

 

E-Mail:

info@ra-stb-hoberg.de

 

Druckversion | Sitemap
© Friedrich Hoberg Rechtsanwalt und Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Hamburg Erbrecht Erbschaftssteuer Erbschaftsteuer und Gesellschaftsrecht Steuerstrafrecht Testamentsvollstreckung in der Innenstadt an der Binnenalster und Blankenese an der Elbe

Anrufen

E-Mail

Anfahrt