Materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht / Internationales Privatrecht im Erbrecht / vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung / Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft / steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht / Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung / Anfechtung /Anrechnung / Aufgebotsverfahren / Auflage / Auslegung / Ausschlagung / Berliner Testament / Erbengemeinschaft / Erbschein / Erbvertrag / Erbverzicht / Ersatzerbe / Ersatznacherbe / Ersatzvermächtnisnehmer / Gesetzliche Erbfolge / Hinterlegung / Nacherbe / Nacherbfall / Nachlass / Nachlassspaltung / Nachlassverzeichnis / Nichteheliche Lebensgemeinschaft / Nichteheliches Kind / Pflichtteil / Pflichtteilsergänzungsanspruch / Pflichtteilsstrafklausel / Pflichtteilsverzicht / Teilungsanordnung / Testament / Testamentsvollstrecker / Vermächtnis / Vorerbe / Wiederverheiratungsklausel /
Schenkungsteuer / Steuerpflicht / steuerpflichtige Vorgänge / persönliche Steuerpflicht / Erwerb von Todes wegen / fortgesetzte Gütergemeinschaft / Zugewinngemeinschaft / Vor- und Nacherbschaft / Schenkungen unter Lebenden / Zweckzuwendungen / Entstehung der Steuer / Wertermittlung / steuerpflichtiger Erwerb / Bewertungsstichtag / Bewertung / Steuerbefreiungen / Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften / begünstigtes Vermögen / Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen / Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke / Berücksichtigung früherer Erwerbe / Steuerklassen / Freibeträge / besonderer Versorgungsfreibetrag / Mitgliederbeiträge / Steuersätze / Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften /Steuerfestsetzung und Erhebung / Steuerschuldner / Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer / Kleinbetragsgrenze / Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen/ Verrentung der Steuerschuld / Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins / mehrfacher Erwerb desselben Vermögens / Stundung / Verschonungsbedarfsprüfung / Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen / Anzeige des Erwerbs / Steuererklärung / Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter / Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen / Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare / örtliche Zuständigkeit
Steuerberatungskosten im Erbfall
Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen IIR 30/19) entschied, dass Steuerberatungskosten im Erbfall sowie Aufwendungen für eine Haushaltsauflösung absetzbar sind.
Hier sehen sich die Erben oftmals ungeklärter Rechtsverhältnisse des Erblassers ausgesetzt, die insbesondere die Hinzuziehung eines Steueranwaltes im Bereich der Steuerhinterziehung (Selbstanzeige) sowie der allgemeinen Abwicklung des Nachlasses und der rechtlichen Begleitung unabdingbar macht. So gehören auch alle Aufwendungen bei der tatsächlichen und rechtlichen Festlegung des Nachlasses zu den abziehbaren Aufwendungen.
Die Erben müssen beachten, dass bei nicht deklarierten steuererheblichen Lebenssachverhalten des Erblassers, diese bei Erkenntnis originär verpflichtet sind, das Finanzamt über diese Sachverhalte aufzuklären, um sich nicht selbst dem Vorhalt einer Steuerhinterziehung ausgesetzt zu sehen.
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