Friedrich Hoberg Rechtsanwalt und Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht
Friedrich HobergRechtsanwalt und Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht 

Rechtsanwalt und Steuerberater Friedrich Hoberg -

Hamburg an Alster und Elbe

 

Steuerstrafrecht Selbstanzeige

Sachverhaltsermittlungen / Auslöse / Erkenntnisquellen, anonyme Anzeigen/Feststellung der Außenprüfung/Mitteilungspflichten von Banken und Versicherung gemäß §§ 33 Erbschaftsteuergesetz, 49 Einkommensteuerdurchführungsverordnung/Kontrollmitteilungen Kassennachschau/Sensible Daten/ Betriebsprüfung/Umsatzsteuerliche Nachschau/Außenprüfung/tatsächliche Verständigung/Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2019/Berichtspflicht § 138a AO/Mitteilungspflichten nach § 116 AO / § 6 Absatz 2Satz 1 Nr. 4 SchwarzArbG/Durchsuchung im Unternehmen – Risiken bei der Erhebung digitaler Beweismittel/Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO/leichtfertige Steuerverkürzung gemäß § 378 AO/besonders schwere Fälle gemäß § 370 Abs. 3 AO/Schätzungen /Kompensationsverbote/ Konkurrenzen zu anderen Straftaten / Täter/Teilnahme/Strohmann/faktischer Geschäftsführer/Tatsächliche Verständigung/Verhalten gegenüber der Betriebsprüfung/Verhalten gegenüber der Steuerfahndung/ Vermögensabschöpfung/Folgen strafrechtlicher Verurteilungen/Eintragungen in das Bundeszentralregister § 32 Absatz 2 Nr. 5a/Führungszeugnis/Verlust der Waffenbesitzkarte/Schwierigkeiten bei der Beantragung eines Reisepasses/Personalausweis/Widerruf Maklererlaubnis/Widerruf ärtzlicher Approbation/Versagung Restschuldbefreiung § 302 Insolvenzordnung/Degradierung nach Wehrdienstverordnung/Gewerbuntersagung § 35 Gewerbeordnung/Unzuverlässigkeit nach § 3 Arbeitnehmerüberlassung

 

An Berufsträger/Kollegen

Sie betreuen als Steuerberater ein Mandat langjährig.

 

Sie haben das Mandat durch all die Klippen und Widrigkeiten einer Unternehmens-gründung erfolgreich geführt, aufgebaut und haben Erfolg. Sie dachten, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Nun offenbart Ihnen Ihr Mandat steuererhebliche Sachverhalte, die nie erklärt wurden. 

 

Was macht man dann? Das Mandat sofort niederlegen? Nun ja, das würde zu einem erheblichen wirtschaftlichen Verlust bei Ihnen führen.

 

Aber das Mandat einfach so fortführen? Machen Sie sich nichts vor. Anstiftung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung seitens des Steuerberaters ist ein Topic der Finanzverwaltung.

 

Hier sollten Sie unbedingt einen Steueranwalt hinzuziehen, um die Rechte Ihrer Mandantschaft und Ihre Rechte zu wahren und um das Mandat fortführen zu können. 

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Rechtsanwalt und Steuerberater und

Fachanwalt für Steuerrecht 

 

Hamburg an Alster und Elbe

 

Telefon:       

040 - 822 15 3325

 

E-Mail:

info@ra-stb-hoberg.de

 

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