Durch eine gut geplante und steueroptimierte Nachfolge kann die Steuerbelastung mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer oftmals erheblich reduziert oder gar vermieden werden.
Das sog. Berliner Testament kann im Einzelfall zu negativen steuerlichen Folgen führen, indem die persönlichen Freibeträge nicht optimal berücksichtigt werden. Bei dieser Gestaltungsvariante setzen sich Ehegatten zunächst gegenseitig zu Alleinerben ein und ihre Kinder zu Schlusserben. In vielen Fällen ist diese Gestaltung, soweit es um die Sicherung eines sorgenfreien Lebensabends des überlebenden Ehegatten geht, bereits wirtschaftlich nicht sinnvoll, wenn die finanziellen Mittel des Überlebenden auch ohne die Zuwendung des Nachlasses gesichert sind. Wenn der überlebende Ehegatte selbst Vermögen besitzt oder eine ausreichende Altersversorgung hat, dann benötigt er das gesamte Vermögen des Erstverstorbenen nicht. Dabei gibt es durchaus bessere Alternativen, die den Vorstellungen der Beteiligten optimal gerecht werden können. Zivilrechtlich hat das Berliner Testament darüber hinaus den Nachteil, dass die beim Tod des Erstverstorbenen nicht bedachte Abkömmlinge Pflichtteilsansprüche geltend machen können, was zu Liquiditätsproblemen führen kann.
Wir beraten Sie gerne zu geeigneten, individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen, steueroptimierten Gestaltungen.
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