Friedrich Hoberg Rechtsanwalt und Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht
Friedrich HobergRechtsanwalt und Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht 

Rechtsanwalt und Steuerberater Friedrich Hoberg -

Hamburg an Alster und Elbe

Kosten Gesetzliche Gebühren

In der Regel bieten wir  eine übliche anwaltliche Erstberatung zu Euro 190,00 zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer an. Dieses gilt sowohl für Verbraucher als Unternehmer, in der wir versuchen, Ihr Anliegen im Rahmen des Möglichen einer Erstberatung zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu lösen. Oftmals übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Erstberatung.  Das sollten Sie im Vorwege klären.

 

Im Fortgang berechnen wir dann in der Regel pro Stunde Euro 198,00  zzgl. 19 % Umsatz-steuerz.B bei einer erbrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Beratung durch den Kanzleiinhaber - Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Im Übrigen zwingend nach den gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwaltsvergütungs- und Steuer-beratergebührenverordnung. 

 

Beispiel für eine außergerichtliche Beratung: In der Regel Abrechnung nach Stunden-sätzen in Höhe von Euro 198,00 zzgl. Umsatzsteuer (Standardstundensatz) bis Euro 328,00 zzgl. Umsatzsteuer (bei schwierigen komplexen Angelegenheiten). 

 

Das wird im Vorwege geklärt.

 

Guter Rat ist nicht umsonst. Doch die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig völlig überschätzt. Zudem lohnt es sich in der Regel, für einen Anwalt oder eine Anwältin Geld auszugeben. Wenn man durch anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, so liegt der Vorteil auf der Hand. Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei in der Regel zur gesamten Kostenerstattung verpflichtet; und wer rechtsschutzversichert ist, dessen Kosten werden ohnehin von der Versicherung übernommen. Auch wer einen wichtigen Vertrag schließen will, sollte den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Dies spart unter Umständen Kosten und Ärger und gibt die Sicherheit eines ausgewogenen Ergebnisses.

Wir bieten das gesamte Spektrum der Rechts- und Steuerberatung, schwerpunktmäßig ausgerichtet auf Privatpersonen, Freiberufler sowie klein- und mittelständische Unternehmen, stets unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen.

 

- Erbrecht, Erbschaft(s)steuer

- Gesellschaftsrecht

  Personengesellschaften, zB GbR, OHG, KG

  Juristische Personen, zB GmbH, UG

- Insolvenzrecht/ Sanierung

- Steuerstrafrecht 

- Steuererklärung für private und geschäftliche Mandanten

- Vertretung vor Finanzbehörden

- Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen

  Rechtsbehelfsverfahren- Unterstützung bei Außenprüfungen

- Beratung/Steueroptimierung

- Erstellung von Förderanträgen

- Arbeitnehmerberatung

Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen wie Kinderfreibetrag,

  Lohnsteuerklasse, etc.

- Besteuerung von Stiftungen und Vereinen

- Steuerstrafrechtliche Beratung-

- Rechtliche Beratung für Berufskollegen,

  selbstverständlich und sehr kollegial bei absoluten Mandantenschutz!

 

Aus aktuellem Anlass:

 

Kammerreport Hanseatische Rechtsanwaltskammer 28.05.2020 BGH vom 09.01.2020 - IX ZR 61/19 Haftungsfalle für Rechtsanwälte

 

sowie Anwaltsblatt Juli 2020 

 

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/rechtsprechung/hinweispflicht-auf-steuerberater-im-familienrechtsmandat

Rechtsanwalt und Steuerberater Friedrich Hoberg -

Hamburg an Alster und Elbe

Friedrich Hoberg

Rechtsanwalt und Steuerberater und

Fachanwalt für Steuerrecht 

 

Hamburg an Alster und Elbe

 

Telefon:       

040 - 822 15 3325

 

E-Mail:

info@ra-stb-hoberg.de

 

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